Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 08.05.2012)
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Deshalb nehmen Sie sich bitte einige Minuten Zeit und lesen
Sie sich die folgenden Sicherheitshinweise und Benutzerregeln durch. Vielen Dank für Ihr
Verständnis! Viel Fahrvergnügen!
Version 120701 V1.1
1. Die Benutzung der Karts, das Betreten des Flugplatz-Kartbahngeländes und seiner räumlichen und technischen Anlagen, der dortige Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen Kartsport- und sonstigen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
2. Die Flugplatzkartbahn Peenemünde übernimmt keine Haftung für Schäden aus dem Betrieb der angemieteten Karts und/oder für solche Schäden, die durch den Betrieb anderer Fahrzeuge, deren Fahrer und/oder dem Verhalten anderer Personen entstehen.
3. Die EDCP Airport-Kartbahn Peenemünde und deren Mitarbeiter und Beauftragte haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch den Betreiber, seine Mitarbeiter und Beauftragten schuldhaft verursacht wurden. Unsere Haftung beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Mit dem Hinweis des Verkaufspersonals auf die im Airport-Touristik-Center Peenemünde aushängenden AGB`s, die EDCP-Kartbahn-Haftungsbedingungen und auf die Bahnordnung der Flugplatzkartbahn Peenemünde in ihrer jeweils gültigen Fassung, dem Erwerb des Kart-Tickets und dem Betreten des Kartbahngeländes, erkennt der Nutzer ausdrücklich die herrschenden Bedingungen an. Eine Benutzung der Fahrzeuge ohne Anerkennung aller Allgemeinen Bedingungen ist nicht möglich und auch nicht gestattet.
5. Eltern haften für ihre Kinder. Das Steuern eines Karts ist Personen ab dem vollendeten
8. Lebensjahr und einer Mindestgröße von 1,30 m erlaubt. Bei Kindern und Jugendlichen, die jünger als 16 Jahre sind, ist dafür zusätzlich das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson erforderlich. Diese müssen sich ausweisen und übernehmen mit ihrer Zustimmung auch jegliche Verantwortung für das Verhalten und Handeln der/des Minderjährigen.
6. Für entstandene Schäden haftet der Schadenverursacher. Jeder Kartbenutzer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm und/oder den von ihm gesteuerten Kart verursachten Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden. Für Schäden, die am benutzten Kart und/oder Kart eines anderen Nutzers durch eigenes Verschulden bzw. unsachgemäße Behandlung oder durch weisungswidriges oder
mutwilliges Verhalten entstanden sind, übernimmt der Verursacher die uneingeschränkte Haftung.
7. Der Fahrer ist verpflichtet, die Bahnordnung einzuhalten und sich entsprechend zu verhalten. Jeder Kartbahnbenutzer verpflichtet sich zu einem aufmerksamen, rücksichtsvollen und Material schonenden Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern.
8. Die Flaggenregeln sind strikt zu befolgen. Den Anweisungen des Kartbahnpersonals ist zur eigenen Sicherheit ausnahmslos Folge zu leisten.
9. Das Aufsichtspersonal ist jederzeit berechtigt, Karts zu stoppen und einer Kontrolle zu unterziehen, Fahrer und Besucher zu belehren und Anweisungen zu geben.
10. Bei Missachtung und Verstößen gegen die Flaggenregeln, Bahnordnung und Anweisungen des Personals kann der betreffende Fahrer oder Bahnbesucher ohne jeden Anspruch auf Entschädigung und ohne Rückerstattung des Fahrpreises vom Rennen ausgeschlossen und der Bahn verwiesen werden.
11. Kein Fahrer oder Besucher darf durch seine Fahr- oder Verhaltensweise andere Fahrer und Besucher oder sich selbst gefährden, das heißt:
1. Gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness sind oberstes Gebot!
2. Vorausschauend fahren!
3. Während des Rennens mindestens 1m Abstand zum Vordermann halten!
4. Gas und Bremse nie gleichzeitig betätigen!
5. Beide Hände am Lenkrad lassen!
6. Arme und Beine nicht aus dem Kart herausstrecken!
7. In der Boxengasse Schritttempo fahren! (5 km/h)
8. Vorsicht beim Ein- und Aussteigen! Heiße Fahrzeugteile, Verbrennungsgefahr!
9. Bei technischen Defekten oder anderen Problemen, in die Boxengasse fahren.
Dabei sollten durch Heben eines Armes die nachfolgenden Fahrer und das Streckenpersonal informiert werden.
10. Bei defektem Kart oder Motorstillstand im Kart sitzen bleiben! Hand heben,
warten bis Hilfe kommt!
11. Der Motor darf nur vom Streckenpersonal gestartet werden, Manipulationen an
Motor, Gaszug usw. sind zu unterlassen.
12. Das Halten und Parken auf der Strecke, absichtliches Auffahren, Abdrängen, Ausbremsen und Behindern anderer Fahrer, das Herbeiführen von Kollisionen und grob fahrlässiges Herbeiführen von Unfällen sind strikt verboten!
13. Das Fahren unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss ist untersagt.
14. Das Betreten der Rennstrecke und das Verlassen des Karts während des Rennbetriebes sind verboten.
15. Für das Steuern eines Karts besteht für jeden Teilnehmer uneingeschränkte Helmpflicht. (eigener Helm mit TÜV- und CE-Siegel oder Leihhelm) Der Kinnriemen ist zu schließen.
16. Bei der Benutzung eines Leihhelms ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Sturmhaube Pflicht. Diese kann an der Kasse käuflich erworben werden.
17. Lange Haare sind so zu sichern (Haargummi, -reifen, Stirnband, Kopftuch etc.)und sicher unter dem Helm bzw. in der Kleidung zu verstauen, dass sie nicht herausrutschen können.
18. Tücher, Schals, Krawatten, lange Halsketten usw. sind vor Fahrtantritt abzulegen!
19. Eng anliegende Kleidung und festes Schuhwerk tragen! Jacken, Hemden, Westen, Mäntel usw. sind zu schließen und ggf. im Hosenbund zu tragen oder vor Fahrtantritt abzulegen! Das Tragen von Flip-Flops, Badelatschen, High Heels, Stilettos etc. und Barfußfahren sind nicht erlaubt.
20. Das Mitführen von Gegenständen im Kart (Taschen, Schirme, Fotoapparate, Kameras, Flaschen etc.) ist strikt untersagt.
21. Fahreranzüge/Overalls können gegen Gebühr ausgeliehen werden. Der Bahnbetreiber übernimmt keine Haftung für verschmutzte, beschädigte oder verlorene Kleidung, Gegenstände und Wertsachen!
12. Kartfahren ist nicht ungefährlich! Verletzungen können generell nicht ausgeschlossen werden. Es kann zu Knochenbrüchen, Prellungen, Quetschungen, Verbrennungen, Haut u.a. Verletzungen kommen.
13. Die Benutzung der Karts ist nur Personen gestattet, die in vollem Umfang fahrtüchtig und physisch und psychisch in der Lage sind, ein Kart zu steuern, die an keinerlei die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden körperlichen und geistigen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.B. Schwangere, Personen mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Bluthochdruck, Epileptiker etc.). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen gehörenden Personen wird ausdrücklich hingewiesen.
14. Alle der Flugplatzkartbahn Peenemünde angegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich für betriebliche Zwecke zum Zwecke des Nachweises der Sicherheitsbelehrung und Haftungserklärung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Kartbahneigentümer: Usedomer Fluggesellschaft mbH,
Am Flugplatz 1, 17449 Peenemünde
Tel. 038371 – 28 5 23 / email: kartbahn@peenemuende.com